Der Bundesgerichtshof hat mit seinem aktuellen Urteil klargestellt: Allein der Kontrollverlust über personenbezogene Daten kann einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellen – selbst wenn noch kein Missbrauch nachweisbar ist. Damit steigt nicht nur die Verantwortung von Unternehmen im Umgang mit sensiblen Informationen, sondern auch das Risiko, bei Datenschutzverstößen haftbar gemacht zu werden.
Ein oft unterschätzter Risikofaktor ist die physische Entsorgung von Papierdokumenten. Noch immer werden vertrauliche Unterlagen in offenen Papierkörben oder ohne geeignete Vernichtung entsorgt – ein datenschutzrechtlicher Fehler mit potenziell hohen Kosten und Risiken.
Papier ist nicht harmlos: DSGVO gilt auch für analoge Daten
Aktenvernichter von IDEAL bieten hier eine sichere, DSGVO-konforme Lösung. Diese Geräte gewährleisten die datenschutzgerechte Vernichtung von Dokumenten – sei es im generellen Büroalltag, im Homeoffice oder bei der Entsorgung alter Patienten-, Kunden- oder Vertragsunterlagen. Dank der breiten IDEAL-Produktpalette finden neben Einzelpersonen ebenfalls Unternehmen und Institutionen jeder Größe den passenden Aktenvernichter mit der individuell nötigen Sicherheitsstufe (nach DIN 66399).
👉 Jetzt informieren: Hier die IDEAL Aktenvernichter entdecken
🔍 Zum Hintergrund: Das vollständige Urteil des BGH und seine Auswirkungen auf Unternehmen finden Sie im Artikel auf anwalt.de:
Schadensersatz nach DSGVO – BGH urteilt: Kontrollverlust reicht aus